Mit der Vorauszahlungsbürgschaft auch Anzahlungsbürgschaft genannt, wird eine Vorauszahlung eines Auftraggebers durch einen Bürgen abgesichert. Der Auftraggeber erhält im Moment der Vorauszahlung noch keine Gegenleistung. Um den Auftraggeber vor dem Verlust der Vorauszahlung zu schützen, zum Beispiel im Falle einer Insolvenz des Auftragnehmers, wird häufig eine Bürgschaft vom Auftraggeber verlangt. Die Anzahlungsbürgschaft sichert somit die Ansprüche des Auftraggebers auf Rückzahlung der geleisteter Anzahlungen gegen seinen Auftragnehmer ab.